Ihr Energieausweis – geprüft, verständlich erklärt, diskret behandelt.
Ob für Verkauf, Vermietung oder gesetzliche Pflicht: Wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis persönlich, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten – Ihre Gebäudedaten bleiben dabei streng vertraulich.
Ausgestellt durch qualifiziertes Ingenieurbüro
Vertrauliche Behandlung Ihrer Gebäudedaten
Transparente Festpreise, keine versteckten Kosten
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder sinnvoll ist, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem Bauantrag ab. Wir prüfen das für Sie kostenlos vorab – damit Sie kein Geld für den falschen Ausweis ausgeben.
Bedarfsausweis
Bewertet die technische Bausubstanz unabhängig vom Nutzerverhalten – auf Basis von Baujahr, Dämmung, Heizung und Fenstern. Vorgeschrieben für Gebäude mit Bauantrag vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten, sofern keine Modernisierung auf Neubau-Niveau erfolgte.
Vor-Ort-Begehung durch unser Ingenieurbüro
Objektive Bewertung der Bausubstanz
Konkrete Modernisierungsempfehlungen inklusive
Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Möglich für Gebäude mit Bauantrag ab 1977 oder mindestens 5 Wohneinheiten. Schneller erstellt, da keine Vor-Ort-Begehung nötig ist.
Erstellung anhand Ihrer Verbrauchsdaten
Keine Begehung notwendig
In der Regel günstigste Variante
In vier Schritten zu Ihrem Energieausweis
Anfrage & kostenlose Ersteinschätzung
Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen unverbindlich, welcher Ausweis nötig ist und was er kostet.
Unterlagen sicher übermitteln
Grundrisse, Baujahr, ggf. Heizkostenabrechnungen – Sie senden uns die Unterlagen bequem digital. Ihre Daten werden ausschließlich für die Ausweiserstellung verwendet.
Prüfung durch das Ingenieurbüro
Wir werten Ihre Daten aus, führen bei Bedarf eine Vor-Ort-Begehung durch und erstellen den Ausweis nach aktuellem GEG.
Übergabe & persönliche Erklärung
Sie erhalten den fertigen Ausweis inklusive einer verständlichen Erläuterung der Werte – auf Wunsch in einem kurzen persönlichen Gespräch.
Fragen rund um den Energieausweis
Ja – bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Lassen Sie uns Ihren Energieausweis besprechen.
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.