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Rechtssicher nach GEG

Ihr Energieausweis – geprüft, verständlich erklärt, diskret behandelt.

Ob für Verkauf, Vermietung oder gesetzliche Pflicht: Wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis persönlich, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten – Ihre Gebäudedaten bleiben dabei streng vertraulich.

  • Ausgestellt durch qualifiziertes Ingenieurbüro

  • Vertrauliche Behandlung Ihrer Gebäudedaten

  • Transparente Festpreise, keine versteckten Kosten

Welcher Ausweis passt zu Ihnen

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder sinnvoll ist, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem Bauantrag ab. Wir prüfen das für Sie kostenlos vorab – damit Sie kein Geld für den falschen Ausweis ausgeben.

Pflicht bei älteren Gebäuden

Bedarfsausweis

Bewertet die technische Bausubstanz unabhängig vom Nutzerverhalten – auf Basis von Baujahr, Dämmung, Heizung und Fenstern. Vorgeschrieben für Gebäude mit Bauantrag vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten, sofern keine Modernisierung auf Neubau-Niveau erfolgte.

  • Vor-Ort-Begehung durch unser Ingenieurbüro

  • Objektive Bewertung der Bausubstanz

  • Konkrete Modernisierungsempfehlungen inklusive

Günstiger & schneller

Verbrauchsausweis

Basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Möglich für Gebäude mit Bauantrag ab 1977 oder mindestens 5 Wohneinheiten. Schneller erstellt, da keine Vor-Ort-Begehung nötig ist.

  • Erstellung anhand Ihrer Verbrauchsdaten

  • Keine Begehung notwendig

  • In der Regel günstigste Variante

So einfach geht's

In vier Schritten zu Ihrem Energieausweis

01

Anfrage & kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen unverbindlich, welcher Ausweis nötig ist und was er kostet.

02

Unterlagen sicher übermitteln

Grundrisse, Baujahr, ggf. Heizkostenabrechnungen – Sie senden uns die Unterlagen bequem digital. Ihre Daten werden ausschließlich für die Ausweiserstellung verwendet.

03

Prüfung durch das Ingenieurbüro

Wir werten Ihre Daten aus, führen bei Bedarf eine Vor-Ort-Begehung durch und erstellen den Ausweis nach aktuellem GEG.

04

Übergabe & persönliche Erklärung

Sie erhalten den fertigen Ausweis inklusive einer verständlichen Erläuterung der Werte – auf Wunsch in einem kurzen persönlichen Gespräch.

Häufige Fragen

Fragen rund um den Energieausweis

Ja – bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Lassen Sie uns Ihren Energieausweis besprechen.

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.