Erneuerbare-Wärme-Pflicht in Baden-Württemberg erfüllen.
Wer in Baden-Württemberg die Heizung tauscht, muss 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken – oder eine Ersatzmaßnahme nachweisen. Wir prüfen die für Sie günstigste Erfüllungsoption.
Gilt beim Heizungstausch im Bestand (BW)
15 % erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahme
Wir prüfen die günstigste Erfüllungsoption
Viele Wege führen zur Erfüllung – wir finden Ihren.
Wann das EWärmeG greift
Beim Austausch der zentralen Heizanlage in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg.
Erfüllungsoptionen
Solarthermie, Holz, Wärmepumpe, Bioöl/-gas, ein Sanierungsfahrplan oder Dämmmaßnahmen – vieles zählt. Wir finden den passenden Weg.
Nachweis fristgerecht
Der Nachweis muss innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Heizungstausch bei der Behörde vorliegen. Wir kümmern uns darum.
Günstigste Variante finden
Wir vergleichen die Erfüllungsoptionen und wählen die, die Sie am wenigsten kostet.
Fragen zum EWärmeG BW
Teilweise – der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine anerkannte Erfüllungsoption, deckt die Pflicht aber nur anteilig ab. Der verbleibende Anteil lässt sich mit weiteren Optionen kombinieren. Für viele ist das trotzdem ein sehr wirtschaftlicher Weg, weil Sie damit gleich einen kompletten Fahrplan für Ihr Gebäude in der Hand haben. Wir prüfen, welche Kombination in Ihrem Fall am günstigsten ist.
Heizung getauscht oder geplant?
Wir prüfen, wie Sie das EWärmeG am günstigsten erfüllen, und erstellen den Nachweis. Kostenlose Ersteinschätzung, vertraulich behandelt.