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EWärmeG · Baden-Württemberg

Erneuerbare-Wärme-Pflicht in Baden-Württemberg erfüllen.

Wer in Baden-Württemberg die Heizung tauscht, muss 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken – oder eine Ersatzmaßnahme nachweisen. Wir prüfen die für Sie günstigste Erfüllungsoption.

  • Gilt beim Heizungstausch im Bestand (BW)

  • 15 % erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahme

  • Wir prüfen die günstigste Erfüllungsoption

So erfüllen Sie die Pflicht

Viele Wege führen zur Erfüllung – wir finden Ihren.

01

Wann das EWärmeG greift

Beim Austausch der zentralen Heizanlage in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg.

02

Erfüllungsoptionen

Solarthermie, Holz, Wärmepumpe, Bioöl/-gas, ein Sanierungsfahrplan oder Dämmmaßnahmen – vieles zählt. Wir finden den passenden Weg.

03

Nachweis fristgerecht

Der Nachweis muss innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Heizungstausch bei der Behörde vorliegen. Wir kümmern uns darum.

04

Günstigste Variante finden

Wir vergleichen die Erfüllungsoptionen und wählen die, die Sie am wenigsten kostet.

Häufige Fragen

Fragen zum EWärmeG BW

Teilweise – der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine anerkannte Erfüllungsoption, deckt die Pflicht aber nur anteilig ab. Der verbleibende Anteil lässt sich mit weiteren Optionen kombinieren. Für viele ist das trotzdem ein sehr wirtschaftlicher Weg, weil Sie damit gleich einen kompletten Fahrplan für Ihr Gebäude in der Hand haben. Wir prüfen, welche Kombination in Ihrem Fall am günstigsten ist.

Heizung getauscht oder geplant?

Wir prüfen, wie Sie das EWärmeG am günstigsten erfüllen, und erstellen den Nachweis. Kostenlose Ersteinschätzung, vertraulich behandelt.