Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das GEG wird reformiert
Der Bundestag hat die große Reform des Heizungsgesetzes beschlossen: Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Wir fassen zusammen, was sich für Eigentümer ändert – und was das für Ihre Pläne bedeutet.
Was ist das GModG?
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Vorgaben für Heizungen und energetische Modernisierungen technologieoffener und flexibler gestaltet. Eigentümer erhalten mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der passenden Heiztechnik. Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfällt, während die langfristigen Klimaziele und Anforderungen an eine schrittweise klimaneutrale Wärmeversorgung bestehen bleiben.
Was ändert sich konkret?
Die Details werden derzeit final ausgearbeitet, klar ist aber die Richtung: mehr Technologieoffenheit bei der Heizung, ein stärkerer Fokus auf den CO₂-Ausstoß statt auf einzelne Prozentvorgaben und eine engere Verzahnung mit der Förderung. Wer ohnehin modernisieren will, sollte die neuen Regeln kennen, bevor er Aufträge vergibt.
Was bedeutet das für Sie?
Aktionismus ist nicht nötig – vorschnelle Entscheidungen aber auch nicht. Wer jetzt eine Heizung oder Sanierung plant, sollte prüfen, welche Variante unter dem neuen Recht sinnvoll und förderfähig ist. Genau da kommen wir ins Spiel: Wir ordnen die neue Rechtslage für Ihr Gebäude ein und zeigen den wirtschaftlich klugen Weg.
Unsicher, was für Ihr Gebäude gilt?
Wir erklären Ihnen die neue Rechtslage verständlich und sagen Ihnen, was für Ihr Vorhaben sinnvoll ist. Kostenlose Ersteinschätzung.