Zum Inhalt springen
Startseite / Nachweisführung / GEG-Nachweise
GEG · jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

GEG-Nachweise für Neubau, Anbau und Sanierung.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), schreibt für Neubauten und viele Sanierungen energetische Nachweise vor. Wir erstellen die erforderlichen Berechnungen rechtssicher, als Grundlage für Bauantrag und Förderung.

  • Nachweise nach aktuellem GModG

  • Für Neubau, Erweiterung, Ausbau & Sanierung

  • Berechnung nach DIN V 18599

Wann Sie ihn brauchen

Der Nachweis, den Bauamt und Förderung verlangen.

01

Neubau

Wir weisen nach, dass Ihr Neubau die Anforderungen des GModG an Primärenergiebedarf und Wärmeschutz einhält.

02

Sanierung & Erweiterung

Bei Anbau, Ausbau oder Sanierung prüfen wir, welche Anforderungen greifen, und erstellen den passenden Nachweis.

03

Grundlage für Antrag & Förderung

Der GEG-Nachweis ist oft Voraussetzung für die Baugenehmigung und bildet die Basis für Förderanträge.

04

Aus einer Hand

Nachweis, Förderung und weitere Pflichten wie EWärmeG oder PV denken wir zusammen – ohne Doppelarbeit.

Häufige Fragen

Fragen zum GEG-Nachweis

In der Regel bei Neubauten sowie bei größeren Änderungen, Erweiterungen oder Ausbauten an bestehenden Gebäuden. Ob Ihr konkretes Vorhaben einen Nachweis braucht, hängt vom Umfang der Arbeiten ab – schildern Sie uns kurz, was geplant ist, und wir sagen Ihnen verbindlich, was nötig ist.

GEG-Nachweis für Ihr Bauvorhaben?

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir sagen Ihnen, welcher Nachweis nötig ist. Kostenlose Ersteinschätzung, vertraulich behandelt.