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KfW 458 (Wohngebäude) · KfW 522 (NWG) · Zuschuss Heizungstausch

Heizungsförderung: Zuschuss für die neue Heizung.

Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es über die KfW einen Zuschuss (458 für Wohngebäude, 522 für Nichtwohngebäude) – mit möglichen Boni kann er deutlich steigen. Wir klären Ihren Anspruch und begleiten den Antrag.

  • Grundförderung plus mögliche Boni

  • Wir prüfen Ihren konkreten Anspruch

  • Antrag korrekt und rechtzeitig

Was möglich ist

Mehr Zuschuss, als viele denken.

01

Grundförderung

Für den Einbau einer förderfähigen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa einer Wärmepumpe.

02

Zusätzliche Boni

Je nach Situation kommen mehrere Boni obendrauf und können die Förderung deutlich erhöhen – wenn die Voraussetzungen passen.

03

Sinnvoll kombiniert

Wir schauen, ob ein Wärmepumpencheck oder eine Heizlastberechnung vorher sinnvoll ist – für eine Anlage, die wirklich passt.

04

Reihenfolge stimmt

Antrag vor Auftrag, passende Nachweise, fristgerecht eingereicht – damit der Zuschuss nicht an Formalien scheitert.

Häufige Fragen

Fragen zur Heizungsförderung

Es gibt eine Grundförderung als festen Prozentsatz der förderfähigen Kosten, und darauf kommen je nach Situation mehrere Boni obendrauf – zusammen kann die Förderung einen erheblichen Teil des Heizungstauschs abdecken. Wie viel bei Ihnen konkret zusammenkommt, hängt von Ihrer Immobilie und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Wir rechnen Ihnen das vorab realistisch durch, statt mit Maximalwerten zu locken.

Neue Heizung geplant?

Kostenlose Ersteinschätzung – wir sagen Ihnen, welcher Zuschuss realistisch ist. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.