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§ 35c EStG · Steuerbonus

Sanieren und über die Steuer zurückholen.

Statt Zuschuss können Sie für die Sanierung Ihres selbstgenutzten Eigenheims 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen – oft die unkompliziertere Alternative. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.

  • 20 % der Kosten über drei Jahre

  • Für selbstgenutztes Wohneigentum

  • Wir stellen die Fachunternehmens-/Experten-Bescheinigung aus

Warum § 35c

Die einfache Alternative zum Zuschuss.

01

Ohne Antrag vorab

Anders als beim Zuschuss läuft die Förderung über die Steuererklärung – kein Antrag vor Baubeginn nötig.

02

20 % über drei Jahre

Bis zu 40.000 Euro pro Objekt lassen sich über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen.

03

Wir liefern den Nachweis

Die erforderliche Bescheinigung nach § 35c stellen wir Ihnen aus – damit das Finanzamt mitspielt.

04

Über drei Jahre verteilt

Die 20 % werden auf drei Steuerjahre aufgeteilt – wir zeigen Ihnen, wie sich das konkret auswirkt.

Häufige Fragen

Fragen zum Steuerbonus § 35c

Beides gleichzeitig geht für dieselbe Maßnahme nicht – Sie müssen sich entscheiden. Welcher Weg mehr bringt, hängt von Ihrem Steuersatz, der Höhe der Kosten und Ihrer persönlichen Situation ab. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch und sagen Ihnen klar, womit Sie unterm Strich besser fahren – ganz ohne Interesse an der einen oder anderen Richtung.

Zuschuss oder Steuerbonus – wir rechnen es durch.

Kostenlose Ersteinschätzung – wir sagen Ihnen, welcher Weg für Ihr Vorhaben mehr bringt. Vertraulich behandelt.